Erklärung
Zum Schutze unseres Hauses, als auch unserer Mitglieder, sehen wir uns mittlerweile gezwungen, gewissen Personen, natürlicher, als auch juristischer Art, Hausverbot zu erteilen. Bei einem Hausverbot ist das Betreten unseres Hauses, ebenso unsere Webseite, grundsätzlich verboten! Der Grund des Hausverbots muss vom Hauseigentümer nicht begründet werden. Es ist das Recht des Hauseigentümers unerwünschte Personen aus seinem Hause auszuschließen. Der Hauseigentümer ist für die Ordnung und für die Sicherheit in seinem Haus zuständig. Außerdem ist es seine Aufgabe den Frieden in seinem Hause zu bewahren. Ihm allein unterliegt die Entscheidung, gewisse Personen aus seinem Hause zu verweisen, wenn er dies für notwendig hält. Falls die verwiesene Person dennoch unser Haus, oder unsere Webseite, betreten sollte, so sehen wir dies grundsätzlich als Hausfriedensbruch an. Wenn eine Person Hausfriedensbruch begeht, so macht sich diese Person vor dem Gesetz strafbar. Wir behalten uns sodann das Recht vor gegen diese Person Strafanzeige zu stellen. Des Weiteren behalten wir uns zu jeder Zeit die Inbetriebnahme von gesetzlichen Rechtsmitteln bei der Staatsanwaltschaft vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Daten, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf unserem Server aufgezeichnet und gespeichert werden. Wir bitten Sie um Nachsicht, solch, zum Schutze unseres Hauses, erforderliche Maßnahmen, einrichten zu müssen.
Risikoeinschätzung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Informationen nicht in unsere Risikoeinschätzung einfließen:
• Staatsangehörigkeit
• Besondere Arten personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG
Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Jedoch behalten wir uns das Recht vor, unerwünschte Personen aus unserem Hause auszuschließen, wenn wir dies für notwendig erachten.
Rechtshinweis:
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift rechtswirksam.
Mit sofortiger Wirkung.
GOTT BEFOHLEN
DAS KÖNIGLICHE HAUS GOTTES
Karlsruhe, den 04. Juli 2020